Steuervorteile bei Immobilienbesitz in Spanien durch Vermögensgesellschaften
Die Sociedad Patrimonial / Vermögens-SL
 
Im Rahmen der Reform des Einkommen- und Körperschaftsteuergesetzes in Spanien wurde neben der Senkung des Spitzensteuersatzes auf 45% die sogenannte Sociedad Patrimonial eingeführt. Die Vermögensgesellschaft ist eine herkömmliche spanische GmbH (SL / Sociedad de Responsabilidad Limitada), welche sich dadurch auszeichnet, daß sie kein aktives Gewerbe betreibt, sondern lediglich der Verwaltung der eigenen Vermögens (in der Regel Immobilienvermögen in Spanien) dient.


 

Bei der Besteuerung der Gewinne einer solchen Sociedad Patrimonial hat sich der spanische Gesetzgeber für einen dualen Steuersatz entschieden. Besondere Gewinne, wie die aus der aus der Veräußerung des Vermögens, unterliegen lediglich einer Besteuerung von 15%. Laufende Gewinne (Zinsen, Miete, etc.) hingegen unterliegen einem Steuersatz von 40 %. Verkauft also eine Immobiliengesellschaft die von Ihr gehaltene Immobilie, so werden die daraus resultierenden Gewinne lediglich mit 15% Körperschaftsteuer belegt. Wird der nach Steuern verbleibende Gewinn dann an den oder die nicht residenten Eigentümer ausgezahlt (Dividenden), so sind darauf  in Spanien gemäß dem DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) 15% Quellensteuer abzuführen. Im Vergleich hat der nicht residente Verkäufer, der die Immobilie auf seinen Namen im Grundbuch eingetragen hat, seinen Gewinn aus dem Immobilienverkauf mit 35% zu versteuern.

Die folgende Tabelle zeigt sehr vereinfacht die Besteuerung eines Immobilienverkaufs durch eine spanische Immobilien SL sowie durch eine nicht residente natürliche Person.

  Sociedad Patrimonial
(Gesellschafter natürliche Person)
Natürliche Person

Gewinn

100

100

Körperschaftsteuer (15%)

-15

0

Einkommensteuer (35%)

 

-35

Zwischenergebnis

85

65

Quellensteuer (15%)

-12,75

0

Verbleibender Gewinn nach Steuern in Spanien

72,25

65

Im Ergebnis zeigt das Rechenbeispiel einen Steuervorteil von 7,25 % zugunsten der Sociedad Patrimonial. Nicht berücksichtigt wurden Abschreibungen, die die Vermögensgesellschaft in wesentlich höheren Umfang als die nicht residente Person geltend machen kann.

Natürlich besteht auch bei der Sociedad Patrimonial grundsätzlich die Möglichkeit und die damit verbundenen Vorteile, daß nicht die Immobilie verkauft wird, sondern deren Gesellschaftsanteile.

Auch entfällt bei der spanischen Vermögensgesellschaft die jährliche Einkommen- und Vermögensteuerpflicht der nicht residenten Gesellschafter, was die jährlichen Kosten des Immobilienbesitzes senkt.

Fazit: Aufgrund der Neuerungen des spanischen Körperschaftsteuergesetzes und die damit verbundene Reglementierung der spanischen Vermögensgesellschaft ist der Erwerb einer Immobilie durch eine spanische GmbH (SL) für den nicht Residenten eine interessante Alternative, welche zu erheblichen Steuervorteilen sowohl während des Besitzes als auch im Moment des Verkaufs der Immobilie führen kann. Insbesondere auch im Hinblick auf die hohen Erbschaftssteuern in Spanien bietet die SL interessante Gestaltungsmöglichkeiten.

Auch für denjenigen, der bereits eine Immobilie auf seinen Namen im Grundbuch eingetragen hat, gibt es gute Gründe, über die  Einbringung der Immobilie in eine spanische GmbH (SL) nachzudenken:
- Die Einbringung mittels Kapitalerhöhung wird lediglich einmalig mit 1 % besteuert.
- Die jährliche Einkommen- und Vermögensteuerpflicht entfällt.
- Es eröffnen sich vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten für die steuerliche Gestaltung der Vermögensnachfolge

 Näheres über den Immobilienerwerb in Spanien Sie unter:

www.ebp-web.com