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Die Sociedad de Responsabilidad Limitada (kurz SL, SRL oder SL) ist das spanische Gegenstück zur deutschen GmbH und wird deshalb oft als spanische GmbH (SL) bezeichnet. |
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Nach dem Urteil des
EuGH ("Überseering") müssen nun auch die deutschen Gerichte im Eu
Ausland gegründete und in Deutschland tätige Gesellschaften anerkennen. Inzwischen hat auch der
BGH seine Rechtsprechung geändert und damit endlich
Rechtssicherheit geschaffen. Der EuGH bestätigte kürzlich nochmals seine
Rechtsprechung. Mit dem Urteil "Inspire
Art" (Rechtssache C-167/01) vom 30.09.2003 wies er nochmals auf die
Rechtsfähigkeit einer innerhalb der EU gegründeten Gesellschaft hin. |
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EBP SL Tel: +34 971 906 606 |
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| Hinweis: Soweit im Folgenden die Abkürzung GmbH im Zusammenhang mit der spanischen SL verwendet wird, so ist dies nur ein Hinweis darauf, daß es sich bei der S.L. um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung handelt. Es wird hier keine deutsche GmbH angeboten. Die gesetzlichen Regelungen über die spanische GmbH (SL) sind niedergelegt im "Ley 2/1995, de 23 de marzo, de Sociedades de Responsabilidad Limitada". | |||||